Gesetzliche Krankenkassen
Bei bestehender Indikation werden die anfallenden Kosten einer Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
Private Krankenversicherung/Beihilfe
Im Regelfall werden die Kosten einer Psychotherapie von der privaten Krankenversicherung und/oder der Beihilfestelle übernommen. Da private Krankenkassen bei der Bewilligung von Leistungen teilweise jedoch unterschiedlich verfahren, empfehle ich Ihnen sich frühzeitig über die Vorraussetzungen ihrer Krankenkasse zur Bewilligung einer Verhaltenstherapie zu informieren und die notwendigen Formulare für die Beantragung rechtzeitig anzufordern.
Selbstzahler
Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Kosten einer Therapie selbst zu tragen, entstehen Ihnen Kosten entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).